04.09.2025 - 8.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 „Mittenka...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Papendorf
- Datum:
- Do., 04.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Florian Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Risch erläutert den Beschlussvorschlag und führt aus, dass die Anlagen Bestandteil des Beschlusses sind. Die zuständigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung zu informieren und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde zu erfolgen.
Herr Risch verliest den Beschlussvorschlag und fordert zur Abstimmung auf.
Beschluss
Beschluss:
- Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Papendorf unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft.
Es ergeben sich:
-zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen
-teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen
-nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Papendorf zu Eigen, beides ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Mittenkamp“ sowie den Entwurf der dazugehörigen Begründung, gemäß Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung in Kenntnis zu setzten und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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444,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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605,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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877,9 kB
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