04.09.2025 - 8.1 B-Plan 23 „An der Beke“ Satzungs- und Abwägung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Papendorf
- Datum:
- Do., 04.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Florian Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Beschlussvorschlag wird von Herrn Fricke kurz erläutert. Er teilt mit, dass die erforderliche Zustimmung der Naturschutzbehörde sowie die Genehmigung der Forstbehörde zur Waldumwandlung inzwischen vorliegen.
Der Flächennutzungsplan ist beim Landkreis eingereicht, die Genehmigung wird in den nächsten Tagen erwartet, im Anschluss kann die Bekanntmachung erfolgen.
Der Erschließungsvertrag liegt beim Erschließungsträger zur Prüfung.
Herr Vorwald weist auf die Hinweise zur Erschließungspflicht der Gemeinde gemäß Beschlussvorlage hin und äußert Bedenken, dass auf die Gemeinde unvorhersehbare Kosten zukommen, sollte der Erschießungsvertrag nicht umgesetzt werden.
Herr Risch widerspricht dem und erklärt, dass die Gemeinde nur für den Grundstücksanteil der Kita aufkommen wird. Die Aufstellung eines B-Plans schafft die Voraussetzung, dass dort erschlossen und gebaut werden kann. Die Pflicht zur Erschließung besteht nicht, soweit keine Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegt.
Durch Herrn Risch wird der Beschlussvorschlag verlesen und zur Abstimmung aufgefordert.
Beschluss
Beschluss:
-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 23 vorgebrachte Stellungnahme mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlage.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 23 „An der Beke“ gemäß § 10 BauGB als Satzung.
- Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 23 wird gebilligt.
- Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 23 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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12,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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