06.11.2025 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Zusätze:
- Die Mitglieder des Ausschusses/der Gemeindevertretung werden auf die Verschwiegenheitspflicht nach § 23 Abs. 6 KV M-V hingewiesen, die nach § 36 Abs. 5 S. 7 KV M-V auch für alle sachkundigen Einwohner gilt. Es wird auch auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach KV M-V und StGB hingewiesen.
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lambrechtshagen
- Datum:
- Do., 06.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Kutschke begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sowie die Mitglieder der Gemeindevertretung. Er erklärt, dass die Einladung ordnungsgemäß zugestellt worden ist und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Er weist zudem auf die Verschwiegenheitspflicht hin, die insbesondere für den geschlossenen Teil der Sitzung gilt.
