06.11.2025 - 9.1 Berichterstattung Haushaltsvollzug per 30.06.2025

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Kutschke erläutert, dass die Berichterstattung zum Haushaltsvollzug eine Vorgabe der Kommunalverfassung ist. Der vorliegende Bericht enthält Informationen, die teilweise nicht mehr aktuell sind, wie beispielsweise die Angaben zu sinkenden Gewerbesteuereinnahmen, die inzwischen wieder gestiegen sind. Er merkt an, dass die Berichterstattung zwar als Informationsgrundlage dient, jedoch in Teilen als überflüssig angesehen werden kann.

 

Es soll geprüft werden, ob die Berichterstattung auch entfallen könnte, da sie auch mit einem erhöhten Arbeitsaufwand der Verwaltung verbunden ist.

Die Anwesenden stimmen dem zu.

 

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Anlagen zur Vorlage