06.11.2025 - 10.3 Erstellung einer Anlagerichtlinie gemäß § 56 Ab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lambrechtshagen
- Datum:
- Do., 06.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltung
- Bearbeiter:
- Melanie Skrzypczak
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kutschke bedankt sich und übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
Der Beschlussvorschlag wird erläutert. Ziel ist es, festzulegen, wie das Vermögen und die finanziellen Mittel der Gemeinde sicher und verantwortungsvoll angelegt werden sollen.
Die Amtsverwaltung war bisher für die Geldanlagen zuständig, dies soll auch weiterhin so gehandhabt werden. Die Anlagerichtlinie soll die bestehenden Vorgaben schriftlich fixieren und sicherstellen, dass das Amt im Rahmen dieser Richtlinie handelt.
Herr Heß erkundigt sich, wer letztlich die Entscheidungen auf Basis der Anlagerichtlinie trifft. Herr Kutschke erklärt, dass die Finanzverwaltung für die Umsetzung zuständig ist, diese werde durch den Prüfungsausschuss kontrolliert. Bisher haben die Bürgermeister oder der Amtsvorsteher die entsprechenden Entscheidungen durch ihre Unterschrift bestätigt. Dies soll auch weiterhin so bleiben.
Herr Kutschke bestätigt, dass es sich bei den Anlagen um längerfristige und seriöse Investitionen handelt. Er betont, dass nicht alle Banken in Betracht gezogen werden, sondern nur solche, die als vertrauenswürdig gelten.
Da keine weiteren Fragen gestellt werden, erfolgt die Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,5 kB
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