06.11.2025 - 10.3 Erstellung einer Anlagerichtlinie gemäß § 56 Ab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Kutschke bedankt sich und übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

 

Der Beschlussvorschlag wird erläutert. Ziel ist es, festzulegen, wie das Vermögen und die finanziellen Mittel der Gemeinde sicher und verantwortungsvoll angelegt werden sollen.

Die Amtsverwaltung war bisher für die Geldanlagen zuständig, dies soll auch weiterhin so gehandhabt werden. Die Anlagerichtlinie soll die bestehenden Vorgaben schriftlich fixieren und sicherstellen, dass das Amt im Rahmen dieser Richtlinie handelt.

 

Herr Heß erkundigt sich, wer letztlich die Entscheidungen auf Basis der Anlagerichtlinie trifft. Herr Kutschke erklärt, dass die Finanzverwaltung für die Umsetzung zuständig ist, diese werde durch den Prüfungsausschuss kontrolliert. Bisher haben die Bürgermeister oder der Amtsvorsteher die entsprechenden Entscheidungen durch ihre Unterschrift bestätigt. Dies soll auch weiterhin so bleiben.

 

Herr Kutschke bestätigt, dass es sich bei den Anlagen um längerfristige und seriöse Investitionen handelt. Er betont, dass nicht alle Banken in Betracht gezogen werden, sondern nur solche, die als vertrauenswürdig gelten.

 

Da keine weiteren Fragen gestellt werden, erfolgt die Abstimmung.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung nach § 127 Absatz 4 KV M-V zum Erlass einer Anlagerichtlinie nach § 56 Absatz 2 KV M-V an das Amt Warnow-West.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

13

anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://warnowwest.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5380&TOLFDNR=48002&selfaction=print