08.10.2025 - 9.1 Erstellung einer Anlagerichtlinie gemäß § 56 Ab...

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Wortprotokoll

 

Herr Witt führt aus, dass gemäß der Kommunalverfassung eine Vereinheitlichung und Neuregelung der entsprechenden Vorgaben erforderlich wird. Ziel ist es, eine einheitliche Prüfung der Geldgeschäfte durch das Amt sicherzustellen und klare Bestimmungen für die Anlage des Vermögens der Gemeinde zu schaffen.

 

Er hebt hervor, dass bei der Anlage von Gemeindevermögen stets die Erzielung von Gewinnen und der Sicherstellung einer möglichst sicheren Anlage abzuwägen sind. Die Richtlinie soll den Fokus auf eine sichere Anlage legen, um das Vermögen der Gemeinde bestmöglich zu schützen. Die endgültige Entscheidung über die Grundsatzregeln für die Geldanlagen werde jedoch im Amtsausschuss getroffen.

Das Amt wird die Überwachung der Geldanlagen übernehmen, wie es dies bereits in der Vergangenheit für die Gemeinde getan habe.

 

Über den Beschlussvorschlag wird abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung nach § 127 Absatz 4 KV M-V zum Erlass einer Anlagerichtlinie nach § 56 Absatz 2 KV M-V an das Amt Warnow-West.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

10

anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://warnowwest.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5384&TOLFDNR=47722&selfaction=print