18.05.2022 - 5 Billigung der Sitzungsniederschrift der vorange...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi, 18.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Beschluss
Im Protokoll zu Top 6 muss die Zahl 12 auf 11 beim Abstimmungsverhalten geändert werden, da Herr Lange zur Zeit der Abstimmung nicht im Raum war.
Herr Ibendorf schlägt eine Änderung auf S. 16 zu TOP 18, Absatz 3, Zeile 2 vor: Das Wort „nicht“ ist zu streichen.
Herr Dr. Hornickel erklärt sich mit dem Änderungsvorschlag nicht einverstanden, da er der Auffassung ist, dass das alte Schulgebäude nicht denkmalgeschützt ist, da es in der Denkmalliste des Landkreises nicht explizit ausgewiesen wird, sondern lediglich als Gebäude innerhalb des denkmalgeschützten Dorfkerns anzusehen ist.
Herr May lässt zu folgender Vorgehensweise abstimmen: Der Satz bleibt bestehen. Es wird der Widerspruch von Herrn Ibendorf zur Ablehnung seines Änderungsantrages in das Protokoll aufgenommen. Zudem wird das Amt beauftragt über den Landkreis prüfen zu lassen, ob das alte Schulgebäude unter Denkmalschutz steht.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
14 |
0 |
0 |
Herr Ibendorf widerspricht dem Satz „In der Diskussion wird klargestellt, dass es sich bei dem alten Schulgebäude selbst nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.“
Es ergeht der Auftrag an das Amt, über den Landkreis zu prüfen, ob es sich bei der alten Schule um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.
Herr Dr. Hornickel schlägt folgende Änderung zu TOP 17, S. 16, ab Zeile 3 bis Zeile 6 vor: Die Zeilen werden mit dem folgenden Text überschrieben:
„…handelt es sich nicht um einen nur privatrechtlichen Streit. Dies hat das Oberlandesgericht im Berufungsverfahren offenbar erkannt, indem es seine für den 31.03.2022 vorgesehene Entscheidung vorläufig auf den 30.06.2022 vertagt hat, um zunächst den Verlauf und eine mögliche Entscheidung im parallelen Verwaltungsstreitverfahren abzuwarten und berücksichtigen zu können.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
10 |
0 |
4 |
Somit ist dem Antrag zur Änderung des Protokolls stattgegeben.
Herr Gotham bittet um Konkretisierung des Protokolls zu TOP 2 auf S. 5: Es sollte ein Zeitpunkt für die Umsetzung des Kreisverkehrs am Elmenhorster Weg angegeben werden.
Da Herr May keine Angaben zum Zeitpunkt des Baus des Kreisverkehrs machen kann, soll der Zeitpunkt bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Die Maßnahme wird Ende des Jahres beginnen.
Herr May lässt zum Protokoll mit den Änderungen abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
14 |
0 |
0 |
Somit ist das Protokoll der 17. Gemeindevertretersitzung mit den angegebenen Änderungen gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Im Protokoll zu Top 6 muss die Zahl 12 auf 11 beim Abstimmungsverhalten geändert werden, da Herr Lange zur Zeit der Abstimmung nicht im Raum war.
Herr Ibendorf schlägt eine Änderung auf S. 16 zu TOP 18, Absatz 3, Zeile 2 vor: Das Wort „nicht“ ist zu streichen.
Herr Dr. Hornickel erklärt sich mit dem Änderungsvorschlag nicht einverstanden, da er der Auffassung ist, dass das alte Schulgebäude nicht denkmalgeschützt ist, da es in der Denkmalliste des Landkreises nicht explizit ausgewiesen wird, sondern lediglich als Gebäude innerhalb des denkmalgeschützten Dorfkerns anzusehen ist.
Herr May lässt zu folgender Vorgehensweise abstimmen: Der Satz bleibt bestehen. Es wird der Widerspruch von Herrn Ibendorf zur Ablehnung seines Änderungsantrages in das Protokoll aufgenommen. Zudem wird das Amt beauftragt über den Landkreis prüfen zu lassen, ob das alte Schulgebäude unter Denkmalschutz steht.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
14 |
0 |
0 |
Herr Ibendorf widerspricht dem Satz „In der Diskussion wird klargestellt, dass es sich bei dem alten Schulgebäude selbst nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.“
Es ergeht der Auftrag an das Amt, über den Landkreis zu prüfen, ob es sich bei der alten Schule um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.
Herr Dr. Hornickel schlägt folgende Änderung zu TOP 17, S. 16, ab Zeile 3 bis Zeile 6 vor: Die Zeilen werden mit dem folgenden Text überschrieben:
„…handelt es sich nicht um einen nur privatrechtlichen Streit. Dies hat das Oberlandesgericht im Berufungsverfahren offenbar erkannt, indem es seine für den 31.03.2022 vorgesehene Entscheidung vorläufig auf den 30.06.2022 vertagt hat, um zunächst den Verlauf und eine mögliche Entscheidung im parallelen Verwaltungsstreitverfahren abzuwarten und berücksichtigen zu können.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
10 |
0 |
4 |
Somit ist dem Antrag zur Änderung des Protokolls stattgegeben.
Herr Gotham bittet um Konkretisierung des Protokolls zu TOP 2 auf S. 5: Es sollte ein Zeitpunkt für die Umsetzung des Kreisverkehrs am Elmenhorster Weg angegeben werden.
Da Herr May keine Angaben zum Zeitpunkt des Baus des Kreisverkehrs machen kann, soll der Zeitpunkt bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Die Maßnahme wird Ende des Jahres beginnen.
Herr May lässt zum Protokoll mit den Änderungen abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
14 |
0 |
0 |
Somit ist das Protokoll der 17. Gemeindevertretersitzung mit den angegebenen Änderungen gebilligt.