08.06.2022 - 12 Widmung einer Gemeindestraße in Buchholz, Gemar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Beschlussvorlage wurde bereits in der letzten GV-Sitzung besprochen und vorerst zurückgestellt. Der Bauausschuss hat erneut darüber beraten und geprüft. Die Gemeinde kommt nicht für Instandsetzungsmaßnahmen auf, die durch Baumaßnahmen der Anlieger verursacht werden.

Mit dem Eigentümer wurde ein Vertrag geschlossen, der die Kostenübernahme bei eventuellen Beschädigungen absichert. Die Straße kann nach der Widmung durch jeden genutzt warden.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt die Widmung des Straßenbereiches der Gemarkung Buchholz, Flur 1, Flurstück 181/49.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage