29.06.2022 - 13 Beschluss über die Entlastung des Bürgermeister...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bürgermeister erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V für befangenen, überträgt die Sitzungsleitung seinem 1. Stellvertreter und nimmt im Gästebereich Platz.

Herr Brügge stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow entlastet gemäß § 60

Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

Der Bürgermeister übernimmt die Sitzungsleitung wieder und beendet die Sitzung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis