23.06.2022 - 6.4 Abwägungs- und Satzungsbeschluss „Satzung über ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

In der Anlage zum Beschluss (Anlage 2) ist ein Schreibfehler korrigiert worden. Die Gemeindevertreter erhalten ein neues Exemplar der Anlage.

Richtig muss es heißen:

“Für einen Pkw-Stellplatz ergeben sich durchschnittliche Grunderwerbskosten in Höhe von 6.950,00 €. ………Für einen Fahrradabstellplatz ergeben sich durchschnittliche Grunderwerbskosten in Höhe von 417,00 €.”

 

Herr Kutschke weist darauf hin, dass es bereits eine Satzung gibt, die nun aktualisiert worden ist. Die neue Satzung betrifft alle Neubauten auf privatem Grund. Alle Eigentümer sollen verpflichtet werden, entsprechende Stellplätze zu errichten. Statt 1,5 Parkplätze sind nun für jede neue Baumaßnahme (pro Wohneinheit) 2 Stellplätze herzustellen.

Der Satzungsentwurf wurde öffentlich ausgelegt und den TÖB zur Verfügung gestellt. Unter Beachtung der Stellungnahmen hat das Amt die Satzung erstellt.

 

Der Bauausschuss hat empfohlen, die Satzung wie vorgelegt zu beschließen.

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage 1.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  3. Die Gemeindevertretung beschließt die Stellplatzsatzung als Satzung (s. Anlage 2).
  4. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellplatzsatzung ortsüblich bekannt zu machen.
  6. Die rechtskräftige Satzung ist gegenüber der Kommunalaufsicht als Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreis Rostock anzuzeigen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage