18.05.2022 - 10 Antrag der CUD-Fraktion: Baufeld 67

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Wortprotokoll

Da dieser Tagesordnungspunkt von der CDU-Fraktion beantragt wurde, übergibt Herr May das Wort an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion Herrn Harbrecht.

 

Herr Harbrecht nimmt Stellung zum Bauvorhaben „Baufeld 67“:

 

Auch wenn bereits acht Monate vergangen sind und an dem Bauvorhaben nichts mehr zu verhindern ist, möchte die Fraktion zu Ungereimtheiten bei der Erteilung der Baugenehmigung informieren:

-Im Juni 2021 wurde in der Hauptausschusssitzung beraten und festgelegt, dass eine Prüfung erfolgen soll, ob ein Einvernehmen der Gemeinde zum Baufeld 67 vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt lag allerdings schon eine Baugenehmigung, datiert auf den 25.04.2021, vor.

-Auf der folgenden Gemeindevertretersitzung wurde beantragt, dass ein Baustopp auszusprechen ist. Dem wurde nicht gefolgt. Stattdessen wurde ein Gutachten beauftragt. Welchen Sinn hatte die Erstellung des Gutachtens?

-Es stellt sich die Frage, welche Auflagen wurden erteilt? Warum gab es nach Erteilung des Einvernehmens durch die Gemeinde keine Auflagen mehr?

-Im August 2020 wurden die Beanstandungen und Fragen von Herr Harbrecht ignoriert. Seines Erachtens sind relevante Vorhaben in den Ausschüssen zu beraten. Der Finanzausschuss und Bauausschuss wurden jedoch nicht in die Beratungen einbezogen. Es stellt sich die Frage, ob die Ausschüsse in zwischen alle Kompetenzen abgegeben haben.

 

Herr L. Rosenkranz stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er bittet, sich auf die Sache zu konzentrieren.

 

Herr Harbrecht erklärt, dass er zur Sache spricht. Die Arbeit des Bauausschusses erscheint sehr fragwürdig. Das Bauvorhaben wurde nur im Interesse des Investors abgewickelt und nicht im Interesse der Gemeinde entschieden. 

 

Herr Ibendorf unterstützt die Aussagen von Herrn Harbrecht.

Durch das schnelle und entschlossene Handeln der Gemeindevertretung unter Missachtung der Geschäftsordnung und Hauptsatzung der Gemeinde könnte der Anfangsverdacht einer Vorteilsnahme unterstellt werden. Im Bauausschuss ist der Antrag zum Baufeld 67 nicht zu erkennen gewesen, ebenso nicht im Protokoll des Ausschusses. Andere Ausschüsse wurden nicht an der Beratung beteiligt.

Es wird angemerkt, dass dieser Vorgehensweise innerhalb der Gemeindevertretung zukünftig vorgebeugt werden sollte.

 

Herr Hornickel stellt klar, dass in der Tat diverse Fehler bei der Ausstellung der Baugenehmigung - das Bau- und Umweltrecht betreffend - nachweislich sind (z. B. das Fällen einer 300 Jahre alten Eiche einen Tag nach Erteilung der Baugenehmigung). Allerdings hätte der Bauausschuss keine Handhabe zur Verhinderung der Baugenehmigung gehabt. Die Gemeinde hätte lediglich eine Feststellungsklage in die Wege leiten können.

 

Herr Gotham sieht das Problem zur Erteilung der Baugenehmigung für das Baufeld 67 in der schriftlichen Fixierung des scheinbar einstimmig erteilten Einvernehmens der Gemeinde im Bauausschussprotokoll vom 13.08.2020. Das Einvernehmen war jedoch nicht wie protokolliert erteilt worden. Der Bürgermeister hatte sich aber nur auf dieses offensichtlich unrichtige Protokoll beziehen können.

Seit 2 Jahren liegt der Beschluss der Gemeindevertretung zur Erarbeitung einer Gestaltungssatzung vor. Er wird aber nicht umgesetzt. Nur eine Gestaltungssatzung hätte das Bauprojekt Baufeld 67 verhindern können bzw. kann zukünftigen weiteren Bausünden in der Gemeinde vorbeugen.