22.09.2022 - 10.8 Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 25 Sondergebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Barten informiert, dass es Interessenten für diese Photovoltaikanklage gibt, die sich in der Gemeinde vorgestellt haben. Der Hautausschuss hat diesem Beschluss zugestimmt.

Hier ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, die Kosten übernimmt die Firma Voss. Demzufolge steht dem Aufstellungsbeschluss nichts entgegen.

 

Es wird von Seiten der Gemeindevertreter darauf hingewiesen, dass eine weitere Infoveranstaltung unbedingt zu empfehlen wäre, damit jeder die Möglichkeit erhält, sich zu äußern.

Herr Harbrecht vertritt die Auffassung, dass eine Beteiligung der Bürger zwingend notwendig ist, und es muss ein ordnungsgemäßes Verfahren geben.

Durch Herrn Grimnitz wird bestätigt, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird, der FNP wird neu aufgestellt, eine Änderung ist möglich.

 

Herr Joachim weist darauf hin, dass das 5.000-ha-Programm nur noch begrenzt nutzbar ist und deshalb eine Beschlussfassung jetzt erforderlich ist.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt

 

1.  die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 Sondergebiet SO„  Freiflächenphotovoltaikanlage am Admannshäger Weg“,

 

2.  Folgendes Planungsziel strebt die Gemeinde mit der Aufstellung an:

  - Festsetzung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur regenerativen Stromerzeugung,

 

3.  Der Geltungsbereich (Anlage 1) des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 26 ha wird wie folgt begrenzt:

- im Norden durch landwirtschaftliche Nutzflächen und zwei Sölle

- im Osten durch den Admannshäger Weg und das angrenzende Wohngebiet „Ahrensholt“

- im Süden durch den Admannshäger Weg und landwirtschaftliche Nutzflächen

- im Westen durch Privatgärten, Grünflächen und landwirtschaftlicher Nutzflächen,

 

4. der Bürgermeister wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen,

 

5.  der Bürgermeister wird beauftragt, einen durch den Vorhabenträger auf seine Kosten zu beantragenden Antrag auf Zielabweichung beim zuständigen Landesministerium einzureichen,

 

6.  die Übernahme aller Kosten für den Bebauungsplan Nr. 25 soll über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB geregelt werden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

5

1

 

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Anlagen zur Vorlage