12. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses Elmenhorst/Lichtenhagen
Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung zur Sitzung des Ausschusses war nicht gegeben. Ein Ausschussmitglied hat nicht vollständig die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen.
Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.