27.10.2022 - 12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Kutschke übernimmt wieder die Leitung der Sitzung und bittet Herrn Eschment, den Tagesordnungspunkt zu erläutern.

Herr Eschment führt aus, dass der Bauausschuss sich umfassend mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss befasst hat. Gespräche mit den Planern haben stattgefunden. Die Belange der TÖB sind nach Ansicht des Ausschusses gut durch die Planer abgewogen worden.

 

Durch Herrn Heß wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertreter sich einig waren, dass der in der Zeichnung dargestellte mittlere Teil neben der geplanten Kita nicht bebaut werden soll. Er ist der Meinung, dass die GV dieses auch als Beschluss festhalten soll, um die Transparenz für die Bürger zu schaffen.

 

Herr Kutschke schlägt vor, einen Beschluss zu fassen, in dem die Gemeinde festlegt, dass diese Fläche nicht für Wohnbebauung verkauft werden soll.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:
 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.
     
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
     
  3. Der Bebauungsplan Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“ der Gemeinde Lambrechtshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom September 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 11 BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2). Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom September 2022 gebilligt. (Anlage 3)
     
  4. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“ der Gemeinde Lambrechtshagen ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage