16.11.2022 - 7.6 Billigung des Vorentwurfes zur 1. Änderung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Fricke vom Ingenierbüro aus Wismar stellt sich kurz vor und beginnt mit seinen Ausführungen zum vorgesehenen neuen Bebauungsplan.

Die ursprüngliche Planung für die Bebauung in Ziesendorf stammt aus dem Jahr 1992. Damals wurde eine Fläche in Fahrenholz als mögliches Bauland ausgewiesen, die bis heute noch Ackerfläche ist. Wenn die Bebauung in Ziesendorf erfolgen soll, ist die Fläche in Fahrenholz aus dem B-Plan herauszunehmen.

 

Es soll ein Mischgebiet mit Gewerbe und Wohnhäusern entstehen. Straßen, die auch für LKW genutzt werden können, sind geplant sowie Geh- und Radwege. Gewerbe und Wohnen soll ca. im Verhältnis je zur Hälfte erfolgen. Im hinteren Teil ist eine reine Wohnbebauung vorgesehen. Die Größe der einzelnen Grundstücke soll ca. 600 m² betragen, pro Haus darf nur eine Wohneinheit entstehen. Es sollen je Grundstück 2 Stellplätze errichtet werden.

Eine Bebauung mit Ferienwohnungen, Tankstellen oder Beherbergungsbetrieben soll nicht erlaubt sein. Dazu wird noch ein Lärmschutzgutachten angefertigt.

 

Der Entwurf der Bebauung geht jetzt in die Veröffentlichung und wird den Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung des B-Plans und des Flächennutzungsplanes erfolgen gleichzeitig. Wenn alles wie geplant verläuft, sollte die Erschließung Anfang 2024 beginnen.

 

Herr Beste gibt zu bedenken, dass die betroffene Fläche in Fahrenholz, die nun nicht mehr bebaut werden darf, sich im Besitz der Ziesendorfer Landbau befindet. Damit ergibt sich ein erheblicher Wertverlust. Das Unternehmen verzichtet auf Wohnbauflächen.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung Ziesendorf billigt den vorliegenden Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 und den Vorentwurf der Begründung dazu (s. Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Mit dem vorliegenden Vorentwurf einschließlich Begründung ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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