01.12.2022 - 12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ibendorf fragt Herrn May, warum seinem Antrag, seine eingereichte Ergänzung zum Bauausschussprotokoll als Anlage zum vorliegenden Beschlussvorschlag beizufügen, nicht nachgekommen wurde.

 

Herr May erläutert, dass zur eingereichten Ergänzung zum Bauausschussprotokoll zunächst in der nächsten Bauausschusssitzung beraten wird.

Herr L. Rosenkranz stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er fordert Herrn Ibendorf auf, konkret sein Begehren zu benennen.

Der Bürgermeister fährt im Sitzungsverlauf fort.

Herr Gotham erinnert die Gemeindevertreter daran, dass der Bauausschuss dem Beschlussvorschlag nicht zur Beschlussfassung empfohlen hatte. Seiner Meinung nach handelt die Gemeindevertretung nur im Sinne der Investoren und nicht im Sinne der Gemeinde. Eine Lärmschutzwand, die die Gemeinde teilt und die Etablierung eines Gewerbegebietes sollten wohl überlegt sein. Es wird nicht für die Einwohner entschieden und es ist vorauszusehen, dass sich in den folgenden Jahren die Anwohner beschweren werden. Er stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.

 

Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1.        Die zu den Planentwürfen vom 07.01.2022, 19.04.2022 und vom 13.07.2022 abgegeben Stellungnahmen werden gem. Anlage 1 berücksichtigt.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs in der akt. Fassung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Nordabschnitt des Lütten Wegs in Lichtenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zu der Planänderung wird gebilligt (Anlage 3). 

 

  1. Die Errichtung der Lärmschutzwand gem. Textfestsetzung 4.1 auf dem Flst. 57/9 ist durch städtebaulichen Vertrag abzusichern.

 

  1. Die Entscheidung zu Nr.1 ist den Einwändern mitzuteilen. Die Satzung über die 1. Änderung des den B-Plans Nr. 18 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen, sobald der Vertrag zu Nr. 3 wirksam ist.

 

 

Nachname des Gemeindevertreters

Abstimmungsverhalten

Ibendorf

NEIN

Tietböhl

NEIN

Gotham

NEIN

Dr. Hornickel

JA

Joachim

JA

Barten

JA

May

JA

E. Rosenkranz

JA

L. Rosenkranz

JA

Grimnitz

JA

Ortmann

JA

Harbrecht

NEIN

Meus

NEIN

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

5

0

 

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Anlagen zur Vorlage