01.12.2022 - 14 Beschluss über die Weitergeltung der Optionserk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Anwendung des Umsatzsteuerrechts ist erst ab 2025 geplant. Der Aufwand für die Umsetzung ist für die Verwaltung enorm hoch, erklärt Frau Ortmann. Auf Nachfrage von Dr. Hornickel wird klargestellt, dass es hierfür keine Rückstellungen im Haushalt gibt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt mit Bezug auf die Beschlüsse 39-8/16 und 48-8/20 auch weiterhin das Umsatzsteuerrecht aus dem Jahr 2015 für sämtliche Leistungen anzuwenden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0