Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt mit Bezug auf dem Beschluss 89-15/16 auch weiterhin das Umsatzsteuerrecht aus dem Jahr 2015 für sämtliche Leistungen anzuwenden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
14
0
0
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