01.02.2023 - 4.4 Information Sachstand B-Plan Nr. 10 Wohngebiet ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Eigentümer des Flurstücks wird durch das AWW aufgefordert die notwendigen Verfahrensschritte zur Änderung des B-Plans Nr.10 zu veranlassen. Die Kostenübernahme seitens des Eigentümers sind über einen Städtebaulichen Vertrag gemäß §11 Abs. 1 BauGB mit der Gemeinde zu regeln.

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Anlagen zur Vorlage