15.03.2023 - 11 Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Sc...

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Wortprotokoll

Die Schöffen für die Amts- und Landgerichte werden alle fünf Jahre von

Schöffenwahlausschüssen, die ausschließlich bei den Amtsgerichten bestehen, aus einer einheitlichen Vorschlagsliste gewählt. Jede Gemeinde des jeweiligen

Amtsgerichtsbezirks hat dazu eine Vorschlagsliste mit Bewerbern aufzustellen und beim Gericht einzureichen.

Die in die Liste einzubringende Vorschlagszahl für die Gemeinde lautet: 2 (doppelt: 4). Vier Bewerbungen liegen vor. Es ist ein Beschluss der Gemeinde über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu fassen.

Die Bewerber sind zur heutigen Sitzung eingeladen.

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