21.02.2023 - 11 Beschluss zur Übertragung schulisch genutzter F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Ahrens übernimmt wieder die Leitung der Sitzung und erläutert den vorliegenden Beschluss sowie den Lageplan. Es wurden ursprünglich nur die minimalen Gemeindeflächen für das Schulgelände an das Amt übergeben. Die Schule muss alle Flächen übertragen bekommen, die auch durch sie genutzt werden.

Für den Fall, dass die Schule irgendwann nicht mehr existiert, würde die Fläche an die Gemeinde zurückübertragen werden. Die Flächenübertragung ist für die Bewirtschaftung der Schule erforderlich. Der Erschließungsweg sollte später wieder in Gemeindeeigentum zurückgeführt werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeinde Papendorf erweitert bezugnehmend auf ihren Beschluss Nr. 5-47/99 vom 20.05.1999, Wechsel der Trägerschaft der Warnowschule Papendorf auf das Amt Warnow-West, die Flächenübertragung gemäß § 105 Absatz 2 des Schulgesetzes M-V auf das Flurstück 85 und eine Teilfläche des Flurstücks 149 der Flur 3 der Gemarkung Papendorf.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0