20.04.2023 - 4 erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Kühn erläuterte die vorliegende Beschlussvorlage. Sie verwies darauf, dass es eventuell zu Entschädigungsklagen gegen die Gemeinde kommen kann.

Es wurde durch Frau Kühn klargestellt, dass sich die im Landschaftsschutzgebiet errichtete Carport-Anlage der Bewohner nicht im Geltungsbereich des B-Planes befindet. Weiterhin wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass - entgegen älteren Entwürfen - wieder eine durchgehende Ringstraße anstelle von zwei Sackgassen vorgesehen ist, weil Leitungen verlegt sind und Zugangsrechte gewährleistet werden müssen.

 

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Beschluss

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, das Folgende zu beschließen:

 

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen billigt die geänderten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A und Teil B) und Begründung zum Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst.

 

2.

Die geänderten Entwürfe von Planzeichnung (Teil A und Teil B) und Begründung zum Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

0

3

 

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Anlagen zur Vorlage