18.04.2023 - 14 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 08 "Bah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wilken erklärt, dass dieser Aufstellungsbeschluss der erste notwendige Schritt ist, die Aufstellung des B-Planes weiter zu verfolgen und die erforderlichen Maßnahmen abzuschließen. Die Gemeindevertreter stimmen ab.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08 „Bahnhofsweg“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB.

 

  1. Gebietsabgrenzung: Das Plangebiet umfasst ca. 3,8 ha und befindet sich ca. 300 m östlich des Pölchower Ortskerns. Der Bahnhof Pölchow und die Warnow liegen ca. 1,2 km östlich des Plangebiets, dazwischen befindet sich Wald. Im Geltungsbereich liegen in der Gemarkung Pölchow in der Flur 3 die Flurstücke 161/7; 161/5 sowie Teile des Flurstückes 168 zwischen Flurstück 171/1 und 169 sowie Teile des Flurstücks 160.

    Das Plangebiet lässt sich in einen östlichen und einen westlichen Teil untergliedern. Diese beiden Teilflächen sind durch die Verkehrsfläche des Bahnhofswegs miteinander verbunden.

    Der östliche Teil wird begrenzt:
  •        nördlich durch die Wohnbebauung am Bahnhofsweg
  •        südlich durch Ackerflächen
  •        östlich und westlich durch bestehende Wohnbaugrundstücke

 

 Der westliche Teil wird begrenzt:

  • nördlich durch Ackerflächen
  • südlich durch Ackerflächen
  • östlich und westlich durch bestehende Wohnbaugrundstücke

 

  1. Der Vorentwurf einschließlich der dazugehörigen Begründung werden gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage