06.06.2023 - 5 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In den vorliegenden Beschluss sind die gewünschten Änderungen aus dem Bauausschuss der Gemeinde eingeflossen.

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Gewerbegebiet Landgut Groß Stove“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB. Der Bebauungsplan hat zum Ziel eine geregelte öffentliche Erschließung für alle heutigen und künftigen Anlieger herzustellen, die vorhandenen Gewerbebereiche städtebaulich zu ordnen und eine Erweiterung des Gewerbegebietes im westlichen Teil zu ermöglichen.

2. Der Geltungsbereich (s. Anlage) in einer Größe von ca. 4,4 ha umfasst bebaute und unbebaute Flächen südwestlich des Weges „Zu den Koppeltannen“ und nordwestlich der Gutshofzufahrt „Landgut“. Nordöstlich grenzt der Geltungsbereich an landwirtschaftlich genutzte Gebäude und im Westen an die offene Landschaft an.Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

3. Mit dem Erschließungsträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme aller Kosten für die Planung und Realisierung der Erschließung abzuschließen.

4. Der Bebauungsplan soll vom Büro Stadt- und Regionalplanung aus Wismar erarbeitet werden.

5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage