01.06.2023 - 9 Beschluss über die Zweite Satzung zur Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Barten erläutert den Beschluss über die Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen. In § 1 der aktuellen Fassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird der Steuergegenstand geregelt. Demnach werden gefährliche Hunde gesondert besteuert.

 

Durch die Neufassung der Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 11.07.2022 wird nicht mehr in § 2 Abs. 1, sondern in § 3 definiert, welche Hunde als gefährlich gelten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die gemeindliche Hundesteuersatzung entsprechend anzupassen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

1

0

 

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Anlagen zur Vorlage