06.06.2023 - 6 Satzung der Gemeinde Papendorf über den Bebauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Beschlussvorschlag wird von den Planern Herrn Fricke und Herrn Zielke erläutert. Es gibt noch kleine Änderungen nach dem 22.05.2023, die noch nicht in die Planung eingepflegt wurden.

Die Zuschnitte der oberen Baufelder sind verändert, die Grundstücksgrößen sind an die geplanten Haustypen angepasst worden. Für ein Einfamilienhaus sind 650 m² vorzusehen, für ein Doppel- oder Kettenhaus 450 m² und 210 m² für ein Reihenhaus.

Eine Dachbegrünung soll für Einfamilienhäuser nicht verpflichtend sein, auf Mehrgeschossern sollte dies aber berücksichtigt werden.

Im Bereich Einzelhandel wurde die Verkaufsfläche vergrößert. Das Planungsbüro empfiehlt, für Kleingewerbe wie etwa einen Backshop oder einen Kiosk ca. 200 m² an Flächen vorzuhalten. Die Gemeindevertreter stimmen dem zu.

 

Es wird sich für die Entstehung von Wohnraum ausgesprochen, jedoch gegen Ferienwohnungen in diesem Bereich.

 

In mehrgeschossigen Gebäuden sind die Parkplätze in Tiefgaragen unterzubringen. Ein Stellplatz pro Wohnung muss mindestens zur Verfügung stehen.

 

Herr Schulz fragt nach der Sicherstellung des Brandschutzes durch die Feuerwehr im Einsatzfall.

Herr Ahrens teilt mit, dass hier bereits Absprachen mit der Hansestadt Rostock stattgefunden haben. Es ist vorgesehen, dass die Stadt Rostock den gesamten Brandschutz im B-Plan-Gebiet mit abdeckt.

 

Es wird durch Herrn Schulz nochmals darauf hingewiesen, dass für die Gemeinde mit der Umsetzung dieses B-Planes erhebliche Mehrkosten im sozialen Bereich entstehen und mit dem Investor eine schriftliche Vereinbarung über die anteilige Kostenübernahme geschlossen werden sollte.

Es besteht Einigkeit darüber, dass spätestens beim Beschluss des B-Planes eine solche Bestätigung schriftlich vorliegen muss.

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ und den Vorentwurf der Begründung dazu (s. Anlage).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
 

2. Mit dem Vorentwurf einschließlich Begründung sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung im Amt Warnow-West.
 

3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf ortsüblich bekannt zu machen.

Anlage: Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 vom 22.05.2023 und Vorentwurf der Begründung dazu.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

2

0

 

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Anlagen zur Vorlage