04.07.2023 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 21 "Ostseeblick" der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Beschluss wurde durch Herrn Fricke erläutert. Fragen ergaben sich zum Grünausgleich und dem Abriss der Siloanlage nördlich der Milchviehanlage, die sich außerhalb des Planungsgebietes befinden. Der Abriss ist mit dem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

 

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Beschluss

Beschluss:

1.  Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Ostseeblick“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB zu beschließen.

 

Planungsziele: Mit dem Bebauungsplan soll die Erschließung und Bebauung des Plan-gebietes im Norden von Elmenhorst mit verschiedenen Wohnformen (Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser) planungsrechtlich geregelt werden. Die alte Milch-viehanlage soll als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO überplant werden.

 

2. Gebietsabgrenzung: der ca. 4,3 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 umfasst die in der wirksamen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als Wohnbauflächen W13a und b sowie W14a und b (ganz oder teilweise) dargestellten Bereiche nördlich der vorhandenen Wohnbebauung an der Hauptstraße und der Zufahrtsstraße zur Rinderstallanlage, östlich vorhandener Wohnbebauung und des Wohnmobilstellplatzes, südlich der Grenze des Landschaftsschutzgebietes Kühlung und reicht im Osten bis zur Pappelreihe (Flurstücke 164 und 165 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Elmenhorst), s. Anlage.

Der Übersichtsplan in der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.  

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://warnowwest.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=38864&selfaction=print