16.11.2023 - 13 Beschluss über die Höhe der Aufwandsentschädigu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Amtsvorsteher erläutert den Beschlussvorschlag: Auf Grund der Schwierigkeiten bei Kommunalwahlen die erforderliche Anzahl an Wahlhelfern zu finden, hat sich die Erhöhung der Aufwandsentschädigung als probates Mittel zur Besetzung der Wahlvorstände bei vorangegangenen Wahlen erwiesen. Der Vorschlag, die Kommunen zu entlasten, indem der Landkreis die Kreistagswahl auszählt, wurde nicht angenommen.

 

Der Amtsvorsteher verliest den Beschlussvorschlag

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände am Wahltag bei Landes- und Kommunalwahlen folgende Aufwandsentschädigung zu zahlen:

 

Wahlvorsteher/in 120,00 EUR

Stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, Stellv. Schriftführer/in 110,00 EUR

Mitglieder der Wahlvorstände 100,00 EUR

Mitglieder des Gemeindewahlausschusses 40,00 EUR

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

0

0

 

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