26.10.2023 - 5.1 Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Vorlage mit den Abwägungsergebnissen wurde zur Kenntnis genommen. Es bestand die Meinung, dass nun weitere gerichtlichen Auseinandersetzungen zu erwarten sind und Schadenersatzforderungen gegen die Gemeinde möglich sind.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie die Äußerungen von Bürgern zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- werden gemäß Abwägungsunterlage (Anlage 1) dokumentiert, geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
     
  2. Gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) - Anlage 2. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
     
  3. Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen gebilligt - Anlage 3. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
     
  4. Den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die sich geäußert haben, sind die Abwägungsergebnisse zu den Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- zu übersenden.

 

Der Ausschuss gibt die Empfehlung für die Gemeindevertretung wie folgt ab:

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

2

 

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Anlagen zur Vorlage