31.01.2024 - 7.2 Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Auf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ziesendorf
- Datum:
- Mi., 31.01.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Birte Hansen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch den Bürgermeister wird darauf hingewiesen, wie wichtig die Ehrenämter für eine kleine Gemeinde sind, diese müssen auch entsprechend gewürdigt werden. Durch die freiwilligen Helfer werden die Fahrzeuge der Feuerwehr gepflegt, sie trainieren und kümmern sich um die Jugendfeuerwehr. Deshalb ist die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen gerechtfertigt. Es erfolgt die Abstimmung.
Beschluss
Beschluss:
Durch die Gemeindevertretung Ziesendorf werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf nach Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V (FwEntschVO M-V) folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung festgesetzt:
Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 250,00 Euro, sein Stellvertreter erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 125,00 Euro.
Darüber hinaus erhält nachstehend genannte Person mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:
Jugendfeuerwehrwart: 125,00 Euro
sein Stellvertreter 62,50 Euro
Gerätewart 100,00 Euro
sein Stellvertreter 50,00 Euro
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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232 kB
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