20.02.2024 - 7.2 Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Auf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kritzmow
- Datum:
- Di., 20.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Birte Hansen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Durch die Gemeindevertretung Kritzmow werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß nach Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V (FwEntschVO M-V) folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung rückwirkend zum 01.01.2024 festgesetzt:
Gemeindewehrführer: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 290,00 Euro
sein 1. Stellvertreter: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 145,00 Euro
sein 2. Stellvertreter: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 145,00 Euro
jeder Ortswehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 200,00 Euro
Sein Stellvertreter : erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 100,00 Euro
Darüber hinaus erhält nachstehend genannte Person mit besonderen Aufgaben, je Ortswehr einzeln besetzt, eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:
Jugendfeuerwehrwart: 125,00 Euro
sein Stellvertreter 62,50 Euro
Gerätewart 100,00 Euro
sein Stellvertreter 50,00 Euro
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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