28.05.2024 - 8.6 Bebauungsplan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“- Entwur...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Pagels enthält sich und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Die Stellungnahmen der TöB zum Vorentwurf sind bei diesem Verfahren ausgewertet und eingearbeitet worden. Der Auslegungsbeschluss liegt vor und kann nach Billigung für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird voraussichtlich in Oktober 2024 vorgelegt werden können.

Eine kleine Änderung ist nachträglich erfolgt, dazu werden allen Gemeindevertretern die Unterlagen in Papierform übergeben.

 

3 Bürger verlassen die Sitzung.

 

Herr Schulz schlägt vor, in der Begründung zum B-Plan das Wort „kirchliche“ zu streichen, dies wird durch die Anwesenden befürwortet.

 

Herr Reinicke weist darauf hin, dass mit diesem B-Plan-Gebiet nicht vorhersehbare Kosten auf die Gemeinde zukommen. Diese sollten im Vorfeld zusammengestellt und besprochen werden.

Herr Ahrens setzt entgegen, dass der Investor sich bereiterklärt hat, zu einem günstigen Zinssatz die Flächen für die Kinderbetreuung zu verpachten. Der Erschließungsträger übernimmt den Ausbau der Kreuzung, diese Aufwendungen wären sonst von der Gemeinde zu tragen. Ausgehend von einer höheren Einwohnerzahl hat die Gemeinde dann auch höhere Einnahmen bei der Einkommensteuer. Durch den Verkauf der Baugrundstücke wird ebenfalls Geld von der Gemeinde eingenommen. Außerdem wird ein eigenes Wärmenetz errichtet, was wiederum zu weiteren Gewerbesteuereinnahmen vom Betreiber führt.

Herr Schulz weist ebenfalls auf unvorhersehbare Kosten wie z.B. den Brandschutz hin.

 

Herr Ahrens schlägt vor, dass sich Herr Schulz und Herr Reinicke dahingehend mit dem Amt verständigen und in einem gemeinsamen Gespräch die einzelnen Planzahlen durchgehen.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ und den Entwurf der Begründung inklusive Umweltbericht dazu mit folgender Änderung:

    In der Begründung zum B-Plan ist auf Seite 12, Absatz 6 in der 5. Zeile das Wort „kirchliche“ zu streichen.
     
  2. Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
     
  3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Entwurf des B-Planes Nr. 24 vom 07.04.2024 mit Begründung

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

12

anwesend:

10

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

1

 

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Anlagen zur Vorlage