30.05.2024 - 8.5 Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistunge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Datum:
- Do., 30.05.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Astrid Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Grimnitz erklärt sich befangen und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Herr Barten übernimmt wieder die Leitung der Sitzung. Er stellt den Beschluss kurz vor. Über die Vorlagen wurde lange diskutiert, Beschlüsse wurden gefasst, dass das Vorhaben weiter verfolgt werden soll. Es gab Gespräche mit dem Landkreis, dem Ministerium und ein Projektsteuerer wurde eingebunden. Nun sollen die Planungsleistungen für die Phasen 1 und 2 beauftragt werden, die finanziellen Mittel sind im Haushalt eingestellt.
Herr Harbrecht meldet sich zu Wort und erkundigt sich,
- wie weit die Verhandlungen über das Grundstück mit der Kirchgemeinde sind,
- wie der Stand des Flächennutzungsplans ist
- ob es ein Schreiben an das Raumordnungsamt gibt mit der Bitte, diese Flächen zu kennzeichnen,
- ob es ein Baugrundgutachten gibt und
- ob es Gespräche mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde gegeben hat?
Der Bürgermeister begrüßt Frau Beckmann und Herrn Proske vom Büro ipc. Die Mehrheit der Gemeindevertreter stimmt dem Antrag auf Rederecht für die Planer zu. Herr Barten übergibt das Wort an Frau Beckmann.
Unter der Maßgabe, dass dieser Vergabebeschluss heute gefasst wird, werden am 31.05.2024 die Infoschreiben versendet. Wenn es keine Einwände gibt, können die Verträge am 10.06.2024 unterschrieben werden. Am 11.06.2024 ist ein Treffen mit den Planern vorgesehen. Ende Juni gibt es dann den nächsten Termin mit dem Landkreis und dem Objektplaner. Ein Termin beim Amt für Raumordnung ist für den 15.07.2024 geplant.
Die Einbeziehung der zukünftigen Nutzer soll von Anfang an erfolgen, dazu gibt es noch keine festgelegten Termine.
Herr Ibendorf berichtet über seine Akteneinsicht beim Amt zum Vorhaben Schulcampus. Sehr viele Problemstellungen wurden durch das Amt erkannt, auch die sehr hohe finanzielle Belastung der Gemeinde. Dies könnte zur Einschränkung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde führen.
Herr May stellt den Antrag zur Geschäftsordnung.
Herr Dr. Hornickel stellt den Antrag zur Geschäftsordnung und fordert eine sofortige Abstimmung darüber.
Herr Barten lässt weitere Wortmeldungen zu, daraufhin entsteht eine lautstarke Diskussion.
Herr Barten bittet zur Abstimmung des Antrages von Herrn Dr. Hornickel.
Abstimmungsergebnis: |
|
Anzahl Gremium-Mitglieder: |
15 |
anwesend: |
15 |
Ja-Stimmen: |
8 |
Nein-Stimmen: |
6 |
Enthaltungen: |
0 |
Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV |
1 |
Daraufhin wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Uwe Barten ja
Burkhard May ja
Christian Joachim ja
Lars Gotham nein
Ulf Grimnitz Mitwirkungsverbot
Horst Harbrecht nein
Dr. Harmut Hornickel ja
Nils Ibendorf nein
Torsten Lange ja
Karl-Heinz Meus nein
Edeltraut Ortmann ja
Eckhard Rosenkranz ja
Lars Rosenkranz ja
Bernd Tietböhl nein
Prof. Dr. Christian Vogel nein
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen beschließt die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zum Neubau des Gemeinde- und Bildungscampus Elmenhorst-Lichtenhagen an folgende Architektur- und Ingenieurbüros:
- BKC-2024-01
Objektplanung LPH 1-9 HOAI inkl. Brandschutz, Planung KG 471 Küchentechnische Anlagen, sowie besondere Leistungen:
MHB GmbH
- BKC-2024-02
Planung Technische Ausrüstung LPH 1-9 HOAI (Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8), sowie besondere Leistungen:
Thomas Wollboldt Ing.-Büro für Gebäude- und Energietechnik GmbH & Co. KG
- BKC-2024-03
Tragwerksplanung LPH 1-6 HOAI sowie besondere Leistungen:
Schreyer Ingenieure
Schreyer/Svenson/Partner
- BKC-2024-04
Erschließungsplanung:
aib Bauplanung Nord GmbH
- BKC-2024-05
Leistungen zur Erstellung des Bebauungsplans für 2,5 ha:
Büro für Stadt- und Dorfplanung
Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 134 GWB die Aufträge zu erteilen.