17.09.2024 - 7 Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Ausschussvorsitzende erläutert die Gründe für den Nachtragshaushalt und die enthaltenen Beträge.

Zur Abwendung zweier Zwangsvollstreckungen in Verfahren der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen müssen beim Landgericht Rostock insgesamt 333.752,16 Euro als Sicherheitsleistungen hinterlegt werden. Bei den zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen handelt es sich um Auszahlungen im Finanzhaushalt.

 

Die vom Landkreis erhöhte Kreisumlage in Höhe von 129.800 Euro war zum Zeitpunkt des Beschlusses der Haushaltssatzung nicht bekannt und wird jetzt in den Haushalt eingeplant. Zusätzlich werden 22.000 Euro für das Widerspruchsverfahren gegen die Kreisumlagebescheide 2023 und 2024 in den Haushalt aufgenommen.

 

Das Jahresergebnis des Ergebnishaushalts verringert sich um 151.800 Euro. Die Summe der Auszahlungen im Finanzhaushalt erhöht sich um 151.800 Euro.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

5

anwesend:

5

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://warnowwest.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=43602&selfaction=print