15.10.2024 - 8.4 Beschluss über den Erlass der Verlängerung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Durch Herrn Kutschke wird die Befangenheit beim oben genannten Beschluss erklärt, er übergibt an Herrn Eschment.

 

Der Beschluss wird erläutert. Es handelt sich um ein B-Plan-Gebiet mit Wohnbebauung. Dieser B-Plan sieht vor, wie viel Prozent der Fläche bebaut sein darf. Dies ist an einigen Stellen überschritten. Da eine Baugenehmigung vorlag, kann ein Rückbau nicht erfolgen. Um den Anteil der Bebauung nicht noch zu vergrößern, ist eine Veränderungssperre beschlossen worden. Da das Verfahren noch nicht beendet ist, wird vorgeschlagen, die Veränderungssperre zu verlängern.

 

Herr Braun merkt an, dass das Flurstück 4/18 nicht erfasst ist. Es herrscht Einigkeit darüber, dass das Flurstück ebenfalls aufgenommen wird.

 

In der anliegenden Satzung ist in § 2 Satz 1 die Flurstücksnummer 4/18 zu ergänzen.

Es erfolgt die Abstimmung.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt aufgrund der §§ 14 bis 17 des Baugesetzgesetzbuches (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), in der derzeit gültigen Fassung, die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 mit der Bezeichnung „Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte“ als Satzung.

 

In der Satzung über die Veränderungssperre ist in § 2 Satz 1 wie folgt zu ergänzen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 – 4/15 und 4/17 – „4/18“ (alle Flur 1 Gemarkung Sievershagen).

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

13

anwesend:

13

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

4

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://warnowwest.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=43805&selfaction=print