29.01.2025 - 8.2 Auswirkungen der Umgehungsstraße auf die Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Datum:
- Mi., 29.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Nike Czerny-Christenson
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der vorliegende Beschlussvorschlag ist von der Fraktion Bürger für Bürger eingereicht worden. Durch Herrn Harbrecht wird die Entstehung der jetzigen Situation erläutert. Die Gefährdung auf der Brücke entsteht, weil sich die Verkehrsteilnehmer infolge der Steigerung durch die Kuppel erst sehr spät sehen.“
Herr Barten bittet um Vorschläge, was die Gemeinde an dieser Brücke veranlassen könnte, um die Sicherheit für den Straßenverkehr zu erhöhen.
Herr Krebes bestätigt, dass viele Hinweise auf die Gefährdung von Anwohnern an ihn herangetragen wurden. Außerdem ist die Beleuchtung nicht ausreichend. So genannte Stopp-Hügel oder eine Ampelschaltung wären Möglichkeiten.
Herr Barten informiert, dass 2 zusätzliche Leuchten im Bereich der Brücke installiert werden sollen. Die Aufstellung einer Ampelanlage müsste über die Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, eine Genehmigung dafür wird es nicht geben.
Lars Rosenkranz weist darauf hin, dass es sich hier um keine Hauptverkehrsstraße handelt, sondern um einen ausgebauten landwirtschaftlichen Weg und bei 4 m Brückenbreite kann man aneinander vorbeifahren. Von Bürgern aus der Gemeinde sind bisher keine Beschwerden eingegangen.
Herr Dr. Hornickel erklärt, dass eine normale Ampel hier aus seiner Sicht nicht sinnvoll wäre, da es wenig Verkehr gibt und dann auch kaum jemand bei Rot stehenbleiben würde. Das wäre eine zusätzliche Gefährdung. In Frage kommt nur eine Bedarfsampel.
Herr Grimnitz schlägt vor, einen Fachmann zu beauftragen um ein Konzept auszuarbeiten und die Möglichkeiten zu prüfen. Dem stimmen die Anwesenden zu.
Beschluss
Beschluss:
Der Bürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten,
welche die Verkehrssicherheit auf der Brücke einschließlich Auffahrten im Steinbecker Weg
über die L 12 erhöhen. Unter anderem ist die Einrichtung einer Ampel zu prüfen.
Verantwortlichkeiten sind zu klären, insbesondere die Zuständigkeiten der Gemeinde.
Die Stellungnahme des Behindertenbeauftragen der Gemeinde ist vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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756,8 kB
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