27.03.2025 - 9.1 Dritte Satzung zur Änderung der Festsetzung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Do., 27.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltung
- Bearbeiter:
- Melanie Skrzypczak
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Beschlussvorschlag wird durch Herrn Barten vorgestellt. Die Verwaltung hat die entsprechenden Berechnungen angestellt, um die Aufkommensneutralität zu schaffen.
Herr Lange schlägt vor, dass die Gemeindevertretung nicht dem Vorschlag des Amtes und des Finanzausschusses folgt, sondern die berechneten aufkommensneutralen Hebesätze der Verwaltung (271 %/236 %) beschließt. Erst wenn alle Einsprüche und Einzelfälle geklärt sind, kann eine genaue Einschätzung des Steueraufkommens ermittelt werden. Eine Anpassung wäre zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
- Herr Dr. Hornickel nimmt wieder an der Sitzung teil. –
Herr Gotham schlägt vor, die Einwohner nicht mehr zu belasten als unbedingt notwendig und spricht sich für den geringeren Prozentsatz von 260 %/230 % aus.
Herr Barten lässt zuerst über den Beschluss abstimmen, der der Empfehlung des Finanzausschusses folgt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern mit folgender Änderung:
Hebesatz Grundsteuer A = 260 %
Hebesatz Grundsteuer B = 230 %
Namentliche Abstimmung
Nils Ibendorf ja
Bernd Tietböhl ja
Lars Gotham ja
Marianne Düsterhöft ja
Horst Harbrecht ja
Karl-Heinz Meus ja
Uwe Barten nein
Manja Lange nein
Ulf Grimnitz nein
Lars Rosenkranz nein
Thomas Lange nein
Markus Krebes nein
Eckhardt Rosenkranz nein
Dr. Hartmut Hornickel nein
Torsten Lange nein
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Abstimmungsergebnis: |
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Anzahl Gremium-Mitglieder: |
15 |
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anwesend: |
15 |
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Ja-Stimmen: |
6 |
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Nein-Stimmen: |
9 |
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Enthaltungen: |
0 |
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Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV |
0 |
Im Anschluss erfolgt die Abstimmung gemäß der vom Amt ermittelten aufkommensneutralen Hebesätze.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern mit folgender Änderung:
Hebesatz Grundsteuer A = 271 %
Hebesatz Grundsteuer B = 236 %
Namentliche Abstimmung
Nils Ibendorf nein
Bernd Tietböhl nein
Lars Gotham nein
Marianne Düsterhöft nein
Horst Harbrecht nein
Karl-Heinz Meus nein
Uwe Barten ja
Manja Lange ja
Ulf Grimnitz ja
Lars Rosenkranz ja
Thomas Lange ja
Markus Krebes ja
Eckhardt Rosenkranz ja
Dr. Hartmut Hornickel ja
Torsten Lange ja
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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201,8 kB
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