19.06.2025 - 8.1 Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen Satzung über d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Barten beantragt, dem Planer Herrn Fricke Rederecht einzuräumen, darüber wird abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

15

anwesend:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

Herr Grimnitz und Herr Ibendorf erklären sich befangen und nehmen nicht an der Beratung und der Abstimmung teil. Sie nehmen im Zuschauerbereich Platz.

 

 

Herr Barten verweist darauf, dass der Hauptausschuss bereits zugestimmt und eine Empfehlung abgegeben habe.

 

Herr L. Rosenkranz erläutert, dass Ferienwohnungen im Bebauungsplan nicht gestattet seien, was im Sinne der Gemeinde sei, da Wohnraum für Einwohner und potenzielle Zuzügler geschaffen werden solle. Er weist darauf hin, dass es bereits Diskussionen über die Gestaltung der Wohnungen gegeben habe.

 

Frau Düsterhöft äußert Bedenken, da der F-Plan noch nicht bestätigt sei. Sie hinterfragt, warum der Bebauungsplan vor der Bestätigung des F-Plans beschlossen werde.

 

Herr Fricke erklärt, dass die Verfahren parallel laufen könnten, da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als Baufläche ausgewiesen sei. Er führt aus, dass der Bebauungsplan auch vor dem Flächennutzungsplan genehmigt werden könne, sofern dieser vom Landkreis bestätigt werde.

 

Frau Düsterhöft bringt ein, dass die Verschiebung des Landschaftsschutzgebietes ebenfalls eine Rolle spiele.

Herr Fricke erläutert, dass die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes „Kühlung“ in den 1980-er Jahren in einem groben Maßstab festgelegt worden seien. Er betont, dass die Korrektur der Grenzen im Rahmen des Verfahrens durch die Naturschutzbehörde geprüft werde.

Er erklärt, dass die Naturschutzbehörde sowie die Naturschutzverbände beteiligt würden und dass solche Korrekturen bei Bauvorhaben oder unklaren Grenzen häufiger vorkämen. Er führt aus, dass es zwei Verfahren gebe: die Herauslösung und die Ausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet.

 

Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft die historische Einordnung der Tankstelle. Herr Gotham äußert, dass die Tankstelle ursprünglich außerhalb des Landschaftsschutzgebietes gelegen habe und dass die geplante Umwidmung unberührter Natur in Bauland kritisch zu betrachten sei.

 

Herr Fricke entgegnet, dass die Gemeinde die Herauslösung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet beschlossen habe und dass die Planung im Sinne der Gemeinde positiv vorangetrieben werde.

 

Herr Harbrecht fragt, ob für gefällte Bäume Ersatz geschaffen werden müsse.

Herr Fricke bestätigt, dass geschützte Bäume in jedem Fall ersetzt werden müssten, unabhängig von der Umwidmung des Landschaftsschutzgebietes.

 

Herr Barten bringt den Beschluss zur Abstimmung und bedankt sich bei Herrn Fricke für dessen Ausführungen.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 mit der Gebietsbezeichnung „Kiek up de See“ und den Entwurf der Begründung dazu, s. Anlagen. Anlage ist Bestandteil des Beschlusses
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 einschließlich Begründung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

15

anwesend:

15

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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