04.09.2025 - 8.3 Erstellung einer Anlagerichtlinie gemäß § 56 Ab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Risch erläutert, dass es sich hierbei um Richtlinien für die Geldanlagen der Gemeinde handelt, obwohl die Gemeinde derzeit keine finanziellen Mittel zur Anlage hat. Er führt aus, dass das Amt Warnow-West die Finanzführung der Gemeinde übernimmt und Gemeinden die Zuständigkeiten für die Geldanlagen übertragen, um eine sichere und gesetzeskonforme Verwaltung zu gewährleisten.

 

Herr Gernhöfer fragt nach, wer letztlich über die Anlagen entscheide. Herr Risch erklärt, dass die Kriterien des Landesrechnungshofs maßgeblich und keine hohen Zinsen zu erwarten sind. Er verweist auf frühere Fehlentscheidungen in anderen Bundesländern, bei denen Bürgermeister riskante Investitionen getätigt haben, was durch gesetzliche Änderungen nun verhindert werden soll. Die Gemeindevertretung beschließt lediglich die Übertragung der Zuständigkeit an das Amt.

 

Über den Beschlussvorschlag wird abgestimmt.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung nach § 127 Absatz 4 KV M-V zum Erlass einer Anlagerichtlinie nach § 56 Absatz 2 KV M-V an das Amt Warnow-West.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

13

anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage