08.09.2025 - 9.3 Erstellung einer Anlagerichtlinie gemäß § 56 Ab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Rathjens führt aus, dass die neue Anlagerichtlinie durch den Amtsausschuss beschlossen werden soll, die Zustimmung aller amtsangehörigen Gemeinden muss dafür eingeholt werden.

 

Die Richtlinie betrifft ausschließlich Geldanlagen und soll sichere Möglichkeiten für Geldanlagen schaffen. Herr Rathjens merkt jedoch an, dass diese erweiterten Möglichkeiten für die Gemeinde derzeit irrelevant seien, da keine finanziellen Mittel für derartige Anlagen zur Verfügung stehen.

Er verliest den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung nach § 127 Absatz 4 KV M-V zum Erlass einer Anlagerichtlinie nach § 56 Absatz 2 KV M-V an das Amt Warnow-West.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

7

anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

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Anlagen zur Vorlage