03.12.2025 - 8.2 Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Herr Witt erläutert, dass die derzeitige Hundesteuer bei 50 Euro für den ersten Hund, 80 Euro für den zweiten Hund und 100 Euro ab dem dritten Hund liegt. Für gefährliche Hunde beträgt die Steuer 400 Euro. Er verweist darauf, dass die letzte Anpassung der Satzung in Bezug auf die Steuerhöhe aus dem Jahr 2010 stammt. Im Vergleich zu anderen Gemeinden, wie beispielsweise Rostock mit 110 Euro für den ersten Hund oder Kritzmow mit einer geplanten Erhöhung auf 65 Euro, ist die Gemeinde im unteren Bereich angesiedelt.

 

Eine Erhöhung auf 75 Euro für den ersten Hund würde Mehreinnahmen von etwa 4.000 Euro generieren, was angesichts der angespannten Haushaltslage der Gemeinde von Bedeutung wäre. Herr Witt betont, dass die Gemeinde finanzielle Mittel benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

 

Herr Witt schlägt vor, sich an den Steuersätzen der Gemeinde Kritzmow zu orientieren. Herr Elgeti unterstützt diesen Vorschlag.

Herr Beste bringt eine Erhöhung um 20 Prozent ins Gespräch, was beispielsweise für den ersten Hund eine Steuer von 60 Euro bedeuten würde.

 

Herr Elgeti schlägt vor, die Entscheidung über die Hundesteuersatzung zurückzustellen, da die Thematik nicht ausreichend vorbereitet ist.

Herr Witt erklärt, dass dieses durch den Hauptausschuss hätte festgelegt werden sollen, aber es der Wunsch war, es in der Gemeindevertretung zu diskutieren. Schlussendlich soll jetzt ein Beschluss erarbeitet werden mit konkreten Zahlen und Vorgaben für die nächste Sitzung. Dabei soll eine Erhöhung um 20 Prozent berücksichtigt und die Beträge entsprechend gerundet werden.

 

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Anlagen zur Vorlage