16.12.2025 - 8.8 Beschluss über die Entlastung des Bürgermeister...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schacht führt aus, dass nach der Feststellung des Jahresabschlusses auch die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 zu beschließen ist.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 zu entlasten.

 

Folgender Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gestellt:

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

15

anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

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