Beschlussvorlage - VO/OS/20-085/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 28.182,17 EUR zur Deckung der Ausgaben für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen – Zahlung des Gemeindeanteils an den Landkreis Rostock.

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Sachverhalt

Gemäß § 27 (1) Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) i.V.m. § 5 (5) der Ersten Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Rostock zur Umsetzung des KiföG M-V beteiligen sich die Gemeinden an den Kosten der Kindertagesförderung mit einer kindbezogenen Pauschale für die Kinder, die am 15. des Monats ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben.

Bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 wurde mit einer monatlichen Kinderzahl von 315 Kindern gerechnet. Im Jahresdurchschnitt wurden aber mehr Kinder in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kita und Hort) betreut als ursprünglich geplant (bis zu 325 Kinder monatlich, im Jahresdurchschnitt schwankend). Außerdem wurden für das Sachkonto ursprünglich 632.700,00 EUR geplant, bewilligt wurden dann aber nur 622.600,00 EUR. Durch diese Veränderungen ist der Haushaltsansatz für 2022 nicht mehr ausreichend, es stehen lediglich noch 22.031,83 EUR zur Verfügung.

 

Für die Betreuung von Kindern aus der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen in Kindertageseinrichtungen im Dezember 2022 werden insgesamt 50.214,00 EUR benötigt.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

656.384,53

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

28.182,17

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 61100.40130000 in Höhe von:

523.525,86

 

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Anlagen

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