Beschlussvorlage - VO/AV/70-044/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

 

„Beschluss zur Zustimmung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“

 

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Sachverhalt

Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen trifft der Hauptausschuss Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EUR bis 25.000 EUR.

 

Die Gemeindevertretung kann nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen hat, jederzeit nur durch Beschluss mit der Mehrheit der Gemeindevertreter an sich ziehen.

 

Um den benannten Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe in der Gemeindevertretersitzung am 26.01.2023 zu fassen, muss die Gemeindevertretung die Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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