Beschlussvorlage - VO/AV/60-045/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

 

-          Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe im Produktsachkonto

Liegenschaften, Gutachten, Ausschreibungen, Nebenkosten

 

 

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Sachverhalt

Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde trifft der Hauptausschuss Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EUR bis 25.000 EUR.

 

Die Gemeindevertretung kann nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen hat, jederzeit nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.

 

Um den benannten Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe in der Gemeindevertretersitzung am 25.10.2022 zu fassen, muss die Gemeindevertretung die Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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