Beschlussvorlage - VO/OS/80-014/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur neuen Leistungsvereinbarung der Kindertagesförderung in der Kindertagesstätte "Kinderschloss" in der Gemeinde Ziesendorf ab 01.04.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Skadi Smigielski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ziesendorf
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Entscheidung
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08.06.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 24 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Leistungsvereinbarung). Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.
Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Bad Doberan e.V. (DRK) als Träger der Kindertageseinrichtung „Kinderschloss“ in Ziesendorf nach dessen Antrag Entgeltverhandlungen zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Ziesendorf durchgeführt.
Diese Entgeltverhandlungen wurden erforderlich, da das DRK die Personalkosten für die Erzieher auf Grund von Tarifsteigerung sowie der Sach- und Investitionskosten anpasst.
Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die vom DRK vorgelegten Unterlagen geprüft.
Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind leistungsbezogenen Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Für die Leistungsvereinbarung wurde eine Laufzeit von zwölf Monaten verhandelt, mit Beginn 01.04.2022.
In Umsetzung des § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V bedarf es eines Beschlusses über die Erklärung des Einvernehmens gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landkreis Rostock) zum Weiterbetrieb der Kita auf Basis der neuen Vereinbarung.
Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Ziesendorf keine zusätzlichen Kosten, da auf Grund der Pauschalisierung der Gemeindeanteile pro Kind ab dem 01.01.2022 ein Festbetrag
i. H. v. monatlich 167,38 Euro zu zahlen ist.
Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der Kindertageseinrichtung „Kinderschloss“ in Ziesendorf haben sich nach der Entgeltverhandlung wie folgt geändert:
Einrichtung |
bis 30.03.2021 |
ab 01.04.2022 |
Krippe ganztags |
1.047,71 Euro |
1.120,16 Euro |
Krippe Teilzeit |
628,63 Euro |
672,10 Euro |
Krippe halbtags |
419,08 Euro |
448,06 Euro |
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Kindergarten ganztags |
636,08 Euro |
704,17 Euro |
Kindergarten Teilzeit |
381,65 Euro |
422,50 Euro |
Kindergarten halbtags |
254,43 Euro |
281,67 Euro |
Die Differenz zu den Gemeindeanteilen von monatlich 167,38 Euro pro Platz tragen der Landkreis Rostock mit 45,5 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 %.
Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Zeit vom 01.04.2022 bis zum 30.03.2023 für die Kita „Kinderschloss“ in Ziesendorf zu entscheiden.
Finanz. Auswirkung
Durch diesen Beschluss keine, da sich die Gemeinde davon unabhängig mit einem Festbetrag in Höhe von 152,76 Euro je Kind beteiligt.
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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583,4 kB
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