Beschlussvorlage - VO/BV/20-016/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, die straßenseitigen Fassadenflächen der Sporthalle Lichtenhagen für kommerzielle und ggf. nicht kommerzielle Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.

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Sachverhalt

In den Ausschüssen Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt sowie Wirtschaft und Tourismus wurden Möglichkeiten zur Installation und Bewirtschaftung von Werbeanlagen an der straßenseitigen Fassade der Sporthalle Lichtenhagen besprochen. Analog zu dem bestehenden Vertrag über die Bewirtschaftung von Werbeanlagen an Lichtmasten und Fahrgastunterständen, könnte eine potenzielle Bewirtschaftung einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden.

 

Durch den Beschluss soll die prinzipielle Verwendung der betreffenden Fassadenfläche für Werbezwecke gesichert werden.

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Finanz. Auswirkung

keine

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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