Beschlussvorlage - VO/BV/20-014/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Beauftragung eines Sachverständigen zur Prüfung des Lichtfirstes der Sporthalle Lichtenhagen.

 

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Sachverhalt

Bei einer Bestandsaufnahme des Istzustandes des Lichtfirstes wurde durch eine auf Verglasungen von Sport- und Industriehallen spezialisierte Firma festgestellt, dass sich die gesamte Konstruktion in einem baulich schlechten Zustand befindet und nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Es wurde eine Sanierung des Lichtfirstes vorgeschlagen.

Die Prüfung und Beurteilung des baulichen Zustandes des Lichtfirstes kann nur durch einen Sachverständigen erfolgen. In dem zu erstellenden Gutachten soll neben der Prüfung von möglichen Gefährdungen des Sportstättenbetriebes durch den Lichtfirst auch die Verkehrssicherungspflicht betrachtet werden. Weiterhin sollen Möglichkeiten von notwendigen Sanierungsmaßnahmen aufgezeigt werden.

Angebote zur Erstellung des Gutachtens werden nach Beschlussfassung eingeholt.

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Finanz. Auswirkung

noch nicht bekannt

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

23.612,25

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

42400.52310000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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