Beschlussvorlage - VO/BV/20-017/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die baurechtliche Umnutzung der Gewerbeeinheit im Gewerbehof 1 in „Eiscafé mit Verkaufsfläche“ bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

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Sachverhalt

Für die Gewerbeeinheit im Gewerbehof 1, ehemals Blumenladen, werden konkrete Mietvertragsverhandlungen geführt. Es soll ein Eiscafé mit Verkauf von Blumen, Dekorationen und Torten eröffnen. Derzeit ist die baurechtliche Nutzung aus der 3. Nachtragsgenehmigung zur Baugenehmigung vom 07.09.2015 mit „Verkaufsraum/ Ausstellung Küchen- und Bäderstudio“ festgelegt.

 

Die Eigenschaft der Einheit als Eiscafé soll dem potentiellen Mieter, durch positiv beschiedenen Antrag, mietvertraglich zugesichert werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahren könnten Auflagen erteilt werden, über dessen Umsetzung Regelungen in dem Mietvertrag getroffen werden müssten.

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Finanz. Auswirkung

Es fallen Kosten für Planungsleistungen und Erstellung der Antragsunterlagen in Höhe von ca. 4.000,00 EUR an. Die finanziellen Mittel würden satzungsgemäß durch Entscheidung des Bürgermeisters zu einer außerplanmäßigen Ausgabe vor Einreichung der Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

4.000,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 61100.40130000 in Höhe von:

4.000,00

 

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