Informationsvorlage - IV/BV/20-027/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zeitraum vom 13.06. – 15.07.2022 erfolgte die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes, Beteiligung der betroffenen Behörden und betroffenen Nachbargemeinden.

 

Per E-Mail vom 22.07.2022 hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock um eine Fristverlängerung bis zum 29.07.2022 gebeten. Am 29.07.2022 äußerte sich der Amtsleiter für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft schriftlich, dass ein Abstimmungsbedarf seitens dem amtierenden (stellvertretenden) Oberbürgermeister mit dem Bürgermeister der Gemeinde besteht. Zurzeit erfolgt eine Terminkoordination für einen gemeinsamen Gesprächstermin.

 

Da erst nach Abschluss des Abstimmungsgespräches mit einer finalen Stellungnahme gerechnet werden kann, und der Nachweis der Abstimmung mit den SUR- Umlandgemeinden ein elementarer Verfahrensschritt ist, wird sich der Abschluss des B-Planverfahren entgegen der ursprünglichen Termin- und Sitzungsplanung zeitlich verzögern.

 

Die Gemeinde strebt an den finalen Abwägungs- und Satzungsbeschluss in die letzte Sitzungsrunde dieses Jahrs aufzunehmen:

 

geplante Terminkette:

27.10.2022 Bauausschuss

10.11.2022 Hauptausschuss

01.12.2022 Gemeindevertretung

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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